Berufsrecht für Gesellschaftsrechtler

Fachgebiet:
Fachanwälte - §15 FAO
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Dauer: 2.5 Std.
Onlineseminar
140,00 €
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Kursbeschreibung

Inhaltsübersicht:

Das Webinar gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht . Der Referent, der Fachanwalt für Strafrecht und anwaltlicher Beisitzer im 1. Senat des Hessichen Anwaltsgerichtshofs ist, legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die berufs- und strafrechtlichen Haftungsrisiken.

  • BRAO-Reform August 2022
  • Kanzleierstreckung
  • Sachlichkeitsgebot
  • Prozessbetrug
  • Beratungsleistung = Beihilfe?
  • Interessenskonflikte
  • Abrechnungsverhalten

Eine existenzgefährdende disziplinarische Sanktion droht einem Anwalt oder einer Anwältin immer dann, wenn sogenannte berufsrechtliche Kardinalpflichten verletzt werden. Diese allgemeinen Berufspflichten sind den § 43 f. BRAO und in § 59a Abs. 1 BRAO zu entnehmen. Diese machen die anwaltliche Tätigkeit schnell zur gefahrgeneigten Arbeit: Umgang mit Fremdgeldern, Interessenkonflikte, Verletzung des Berufsgeheimnisses etc. Gerade anlässlich der Beratung im Falle einer Insolvenz, eines familiengeführten Unternehmens, eines Konzerns oder anlässlich eines Gesellschafterwechsel sind hier die Grenzen oft fließend. Die BRAO sieht zwingend den Entzug der Zulassung des Rechtsanwaltes vor, soweit eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erfolgt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO im Zusammenhang mit § 45 StGB). Beim qualifizierten Parteiverrat ist dies die Mindeststrafe (§ 356 Abs. 2 StGB). Auch die Berufsausübungsgemeinschaft kann nunmehr nach § 113 BRAO Abs. 3 Nr. 1 BRAO neben dem Berufsträger bestraft werden – auch hier kann dies bis zur Aberkennung der Rechtdienstleistungsbefugnis reichen, § 114 Abs. 2 Nr. 5 BRAO. Sich in diesen Tätigkeitsfeldern nicht nur über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren, sondern auch über deren aktuellen Entwicklungstendenzen dient dem Schutz Ihrer Kanzlei.

Daneben kann die fehlerhafte Liquiditätsplanung trotz tatsächlich bestehenden Vermögens zwingend den Entzug der Zulassung wegen Vermögensverfall begründen oder die Nachlässigkeiten beim Nachweis von Fortbildungsstunden schon im Folgejahr zum Verlust des Fachanwaltstitels. Auch hier sollten sie die strengen Voraussetzungen des Anwaltssenats beim BGH kennen.

Referent: Dr. Hanno Durth, Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Hanno Durth ist anwaltlicher Beisitzer im 1. Senat des Hessischen Anwaltsgerichtshofs.
Seit über einem Jahrzehnt ist er als Dozent in der Referendarausbildung. Seit 2016 Dozent des Lehrgangs „Strafverteidigung“ für Rechtsreferendare des Hessischen Justizministeriums. 
Dr. Hanno Durth ist Gründungsmitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. und war sechs Jahre Sprecher des Vorstands.

Technische Voraussetzungen:

  • Wir arbeiten mit der Webinar-Software „edudip next“ der edudip GmbH. Sie müssen sich dazu keine App o.ä. herunterladen. Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro- und Kamerafunktion (letzteres ist nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Sie erhalten ca. 2 Tage vor dem Seminar weitere Informationen und jeweils einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
  • Während des Seminars können Sie mit den Referent*innen und Teilnehmer*innen über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen. Die Anwesenheit wird mehrmals während des Seminars abgefragt.

Termin / Kursort

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