Inhaltsübersicht:
Das Webinar zeigt die Handlungs- und Berichtspflichten und die Haftungsrisiken für Organe betroffener Gesellschaften auf.
Mit dem am 13.11.2025 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie wird das nationale IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert: Die Richtlinie erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit bestimmter Unternehmen sowie der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt in beiden Bereichen eine Schlüsselposition ein. Es wird Aufsichtsbehörde für die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen; zudem wird es in der Funktion des Chief Information Security Officer (CISO) zentrale Stelle für die Cybersicherheit der Bundesverwaltung. Die Richtlinie stammte im Wesentlichen noch vor dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine, der die Dringlichkeit des Schutzes im Cyberraum noch einmal deutlich gemacht hat. Nun stehen Ihre Mandanten im Fokus.
Die individuelle Pflicht der Geschäftsführung eines Unternehmens zur Umsetzung der Richtlinie ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Größe des Unternehmens, Nähe zur kritischen Infrastruktur, wichtige Sektoren. Ein Großteil der Unternehmen in Deutschland wird am Ende von dem neuen BSiG betroffen sein. Die aus den einzelnen Faktoren jeweils resultierenden Pflichten sollen in ihren einzelnen Abstufungen ein angemessenes unternehmensspezifisches Schutzniveau sichern (Cyberhygiene, Cybersecurity Risikomanagement, Lieferkettentransparenz, Meldepflichten etc.). Verpflichtete Unternehmen werden den Pflichtenkanon auch gegenüber ihren Zulieferern durchsetzen.
Cybersicherheit wird damit zu einem Schlüsselfaktor im Wettbewerb. Es ist zudem eine engmaschige aufsichtsrechtliche Kontrolle und im Schadensfall auch Begleitung durch die Aufsichtsbehörden vorgesehen. Zur Durchsetzung der Pflichten sind zahlreiche Bußgeldtatbestände geschaffen worden, die die Letztverantwortlichkeit am Ende direkt bei der Geschäftsführung des Unternehmens festmachen. Diese haben nicht nur entsprechende persönliche Schulungen nachzuweisen, sondern sehen sich im Schadensfall Ersatzansprüchen ausgesetzt. Pflichtverletzungen können dabei mit bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens beziehungsweise Konzerns sanktioniert werden.
Referent:
Dr. Hanno Durth, Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Hanno Durth ist anwaltlicher Beisitzer im 1. Senat des Hessischen Anwaltsgerichtshofs.
Seit über einem Jahrzehnt ist er als Dozent in der Referendarausbildung. Seit 2016 Dozent des Lehrgangs „Strafverteidigung“ für Rechtsreferendare des Hessischen Justizministeriums.
Dr. Hanno Durth ist Gründungsmitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. und war sechs Jahre Sprecher des Vorstands.
Preis: 140 € netto zzgl. USt
Technische Voraussetzungen:
- Wir arbeiten mit der Webinar-Software „edudip next“ der edudip GmbH. Sie müssen sich dazu keine App o.ä. herunterladen. Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro- und Kamerafunktion (letzteres ist nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
- Sie erhalten ca. 2 Tage vor dem Seminar weitere Informationen und jeweils einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
- Während des Seminars können Sie mit den Referent*innen und Teilnehmer*innen über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen. Die Anwesenheit wird mehrmals während des Seminars abgefragt.